StadtMAX ist ein Vorteilssystem, das von der KStA Digitale Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „KStA"), Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln betrieben wird.

Abonnenten von StadtMAX (nachfolgend „Abonnent" oder „Teilnehmer") haben die Möglichkeit, während der Dauer ihres Abonnements besondere Leistungen und Angebote Dritter (nachfolgend „Anbieter") in Anspruch zu nehmen. Für die Leistungsbeziehung zwischen Abonnenten und Anbieter sind die jeweils gültigen Leistungsbedingungen der Anbieter maßgebend. KStA ist – sofern nicht anders angegeben – nicht Erbringer dieser Leistungen und Angebote.

1. Teilnahmeberechtigung

An StadtMAX kann jede Einzelperson teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat.

Die Teilnahme setzt die Einrichtung eines persönlichen Accounts in der StadtMAX App voraus sowie die Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen.

Bei der Anmeldung für das Vorteilsprogramm müssen aktuelle und korrekte persönliche Angaben gemacht werden. Jeder Abonnent darf nur einen Account eröffnen. Mit dem Klick auf eine entsprechende Schaltfläche (z. B. „JETZT LOSLEGEN") erklärt sich der Abonnent mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. KStA bestätigt den Eingang der Anmeldung und die Teilnahme an dem Vorteilsprogramm per E-Mail.

Die mit der Teilnahme an dem Vorteilsprogramm verbundenen Rechte des Abonnenten sind nicht auf Dritte übertragbar. Zur Klarstellung: eine „Übertragung" liegt nicht vor, wenn der gewährte Vorteil gerade darin besteht, dass der Abonnent eine Leistung gemeinsam mit einer weiteren Person in Anspruch nehmen kann, z. B. einen Preisvorteil bei einem Menü für zwei Personen.

2. Ausschluss von der Teilnahme

Jede Missachtung der Teilnahmebedingungen durch den Abonnenten, jede missbräuchliche oder betrügerische Nutzung des Vorteilsprogramms, insbesondere eine Weitergabe der Login-Daten an Dritte oder jedes Verhalten des Abonnenten (auch gegenüber Anbietern), das geeignet ist, Störungen zu erzeugen, berechtigt KStA zur sofortigen Kündigung des Abonnements und der Deaktivierung der Teilnahme. Bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Abonnent verpflichtet, KStA den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

3. Vorteile

Die Abonnenten des Vorteilsprogramms erhalten beim Bezug von bestimmten Waren und/oder Dienstleistungen („Hauptleistung") von dem Anbieter der Hauptleistung eine zusätzliche Leistung („Vorteil"). Dieser Vorteil besteht in einer Ware und/oder Leistung, die zusätzlich zu der Hauptleistung gewährt wird und die der Anbieter Kunden, die keine Abonnenten sind, regelmäßig nicht gewährt. Der Vorteil kann insbesondere in einem Vorzugspreis für Abonnenten bestehen oder darin, dass eine Leistung exklusiv nur von Abonnenten von StadtMAX in Anspruch genommen werden kann, z. B. eine „Führung hinter den Kulissen" einer Veranstaltung, für die ein Abonnent eine Eintrittskarte kauft. Die Auszahlung des Wertes des Vorteils in Geld ist nicht möglich. Die Ausgestaltung des Vorteils im Einzelnen obliegt ausschließlich dem Anbieter. KStA hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Vorteils und ist weder an der Erbringung der Hauptleistung durch den Anbieter noch an der Gewährung des Vorteils durch den Anbieter beteiligt. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Vorteils werden in der StadtMAX App angegeben („Vorteilskonditionen").

Der Vorteil kann ausschließlich während der Dauer des Abonnements in Anspruch genommen werden. Der Anbieter entscheidet, ob ein Vorteil online und/oder vor Ort gewährt wird. Vor Ort gewährte Vorteile können nur während des in den Vorteilskonditionen angegebenen Gültigkeitszeitraums in Anspruch genommen werden. Um einen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, muss der Abonnent vor dem Vertragsschluss über die Hauptleistung gegenüber dem Anbieter eindeutig erklären, dass er den Vorteil in Anspruch nehmen möchte und auf Verlangen des Anbieters nachweisen, dass sein Abonnement besteht. Dieser Nachweis kann insbesondere durch einen individuellen QR- oder Vorteilscode geführt werden. Der individuelle QR- oder Vorteilscode ist zeitlich begrenzt gültig. Die Dauer der Gültigkeit ist den Vorteilskonditionen zu entnehmen.

4. Dauer des Abonnements

Die Dauer des Abonnements richtet sich nach der von dem Abonnenten während des Bestellvorgangs ausgewählten Option. Eine Kündigung ist bis zum Ablauf von 24 Stunden vor Ende eines Abrechnungszeitraums jederzeit möglich. Das Abonnement endet dann zum Ende dieses Abrechnungszeitraums. Ansonsten verlängert sich das Abonnement jeweils nach Maßgabe der zu der ausgewählten Option angegebenen Bestimmungen.

Wird ein Account gelöscht, hat dies auf die Dauer des Abonnements keinen Einfluss.

5. Änderungen der Teilnahmebedingungen

KStA behält sich vor, das Vorteilsprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. Ein Anspruch auf Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Vorteile besteht nicht.

6. Haftungsausschluss

KStA ermöglicht allein die Teilnahme an dem Vorteilsprogramm, ist aber nicht Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Abonnent und Anbieter. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Abonnent und Anbieter müssen ausschließlich zwischen Abonnent und Anbieter abgewickelt werden.

7. Hinweis zum Datenschutz

Personenbezogene Daten der Abonnenten (Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse) werden von KStA unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nur zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung des Vorteilsprogramms gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, soweit dies für die Durchführung von StadtMAX-Leistungen erforderlich ist und der Dritte im Wege eines Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung datenschutzrechtlich zulässig eingebunden ist.

Abonnenten können jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Nähere Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

8. Schlussbestimmungen

Sollten die Teilnahmebedingungen einzelne unwirksame Regelungen enthalten oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird, soweit vorhanden, durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: April 2026